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Weltparlament der Religionen für den FriedenVorgeschlagene internationale Institution

Entwurf eines Instruments

Verfassungsentwurf und Entwurf der Gründungscharta.

Gründung in Italien vorgeschlagen. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch den Gründungsrat, Unterzeichnung durch die bevollmächtigten Gründungsmitglieder und Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsverfahrens.

Vertreter zahlreicher Religionen bei der Unterzeichnung einer Charta
Unterzeichnung der Gründungscharta — Konzeptdarstellung

Präambel

Wir, die Gründungsmitglieder des Weltparlaments der Religionen für den Frieden, errichten hiermit in Anerkennung der Würde jedes Menschen und der Bedeutung von Religion, Spiritualität, Ethik, Wissenschaft, Dialog und humanitärer Zusammenarbeit für den Aufbau friedlicher Gesellschaften dieses Parlament als unabhängige internationale Plattform im Dienste des Friedens.

Wir erkennen an, dass die Menschheit eine Vielzahl von Religionen, Traditionen, Kulturen, Nationen und Denkrichtungen umfasst und dass diese Vielfalt nicht zu Hass, Gewalt, Diskriminierung oder Spaltung führen darf.

Das Parlament darf nicht danach streben, Religionen zu vereinen, Glaubenslehren zu verändern, sich in theologische Angelegenheiten einzumischen oder ein Glaubenssystem über ein anderes zu stellen. Sein Zweck soll darin bestehen, eine gemeinsame Plattform für Frieden, Dialog, friedliches Zusammenleben, humanitäre Zusammenarbeit, Bildung, Versöhnung und den Schutz der Menschenwürde zu schaffen.

Eine Menschheit. Viele Glaubensrichtungen. Ein gemeinsames Bekenntnis zum Frieden.

Die fünfzig Artikel

Articles 1 – 8

Identität und Charakter

  • Name — Weltparlament der Religionen für den Frieden (WRPP)
  • Rechtlicher Charakter — unabhängig, nicht gewinnorientiert, überparteilich und konfessionell ungebunden
  • Hauptsitz — Italien, mit Regional- und Verbindungsbüros
  • Vision, Auftrag und Grundprinzipien
  • Religiöse und politische Neutralität

Articles 9 – 14

Gründungs- und Leitungsämter

  • Der Gründer und globale Vorsitzende als Hüter der Gründungsphilosophie
  • In der Gründungscharta verzeichnete Gründungsmitglieder
  • Gründungsrat als anfängliches Leitungsorgan
  • Generalsekretär und stellvertretende Generalsekretäre

Articles 15 – 28

Versammlung, Mitgliedschaft und Räte

  • Die Versammlung als zentrales globales Forum
  • Dreizehn Mitgliedschaftskategorien, Aufnahmevoraussetzungen und Verhaltenskodex
  • Oberster Rat der religiösen Führungspersönlichkeiten; Beratungs- und Forschungsräte
  • Frauenfriedensrat, Jugendparlament sowie Räte für humanitäre Angelegenheiten und Vermittlung
  • Beteiligung von Regierungen, internationale Organisationen und institutionelle Partner

Articles 29 – 39

Sitzungen, Beschlüsse und Reichweite

  • Jährliche Weltversammlung und außerordentliche Tagungen
  • Ausschüsse und konsensbasierte Entscheidungsfindung
  • Grenzen der Zuständigkeit in Glaubensfragen; Friedenserklärungen und Stand ihrer Verabschiedung
  • Die Welterklärung für religiösen Frieden
  • Digitales Parlament, Amtssprachen, nationale Sektionen, Regionalbüros

Articles 40 – 50

Integrität, Unabhängigkeit und Inkrafttreten

  • Rechtmäßige Finanzierung, finanzielle Transparenz und Schutzvorkehrungen im Spendenwesen
  • Interessenkonflikte, Ethikausschuss und Ausschluss von Mitgliedern
  • Institutionelle Unabhängigkeit — das Parlament hat keinen Eigentümer
  • Änderungen unter besonderem Schutz der Grundprinzipien
  • Auflösung, internationale Entwicklung und Inkrafttreten

Gründungsmitglieder

Alle endgültigen Rechtsdokumente werden den vollständigen amtlichen Namen, die Staatsangehörigkeit und die offizielle Funktionsbezeichnung jedes Gründungsmitglieds enthalten. Weitere Gründungsmitglieder können mit Zustimmung des Gründungsrats aufgenommen werden.

Syed Ali

Initiator, Gründer und weltweiter Vorsitzender

Unterschrift

Alberto

Gründungsmitglied

Unterschrift

Marko

Gründungsmitglied

Unterschrift

Die endgültige Urkunde enthält das Datum, den Unterzeichnungsort in Italien, die Namen der Gründungsmitglieder, deren Unterschriften, die Namen der Zeugen sowie das offizielle Siegel der Institution.