Genehmigte Dateien des Emblems
Vektor- und Rasterdateien für Druck und Bildschirmdarstellung. Auf Anfrage unter ali@wrpp.org erhältlich.
Für Journalistinnen und Journalisten sowie Redaktionen
Freigegebenes Material für die Berichterstattung über das Parlament. Bitte bezeichnen Sie die Institution als vorgeschlagen und im Aufbau befindlich und kennzeichnen Sie Architektur- oder Versammlungsabbildungen als Konzeptvisualisierungen.
Das Weltparlament für religiösen Frieden ist eine vorgeschlagene unabhängige, nicht gewinnorientierte, unpolitische und konfessionell ungebundene internationale Institution, die sich derzeit in der Entwicklung befindet und deren Errichtung in Italien vorgeschlagen wird.
Ihr Zweck ist es, ein neutrales Forum bereitzustellen, in dem religiöse Führungspersönlichkeiten, öffentliche Institutionen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in den Bereichen Konfliktprävention, humanitäre Koordination, Forschung und Friedensbildung zusammenarbeiten können, ohne dass eine der beteiligten Seiten die religiöse Vertretung bestimmt.
Sie ist keine zwischenstaatliche Organisation, steht in keiner institutionellen Verbindung zu den Vereinten Nationen, dem Heiligen Stuhl, einer Regierung oder einer religiösen Institution und vertritt ohne schriftliche Bevollmächtigung keine Glaubensgemeinschaft und keinen Staat.
Das Emblem des WRPP wird Medien auf Anfrage zur Verwendung in der Berichterstattung zur Verfügung gestellt. Es darf nicht so verwendet werden, dass der Eindruck einer Mitgliedschaft, Partnerschaft oder Unterstützung durch das WRPP entsteht.
Vektor- und Rasterdateien für Druck und Bildschirmdarstellung. Auf Anfrage unter ali@wrpp.org erhältlich.
Verwenden Sie bei der ersten Erwähnung „Weltparlament für religiösen Frieden“ und anschließend „WRPP“. Bitte übersetzen Sie den Namen in Überschriften nicht, ohne zuvor die freigegebene Übersetzung zu prüfen.
Zur Veröffentlichung freigegebene Biografien werden auf den Seiten zur Leitung veröffentlicht. Offizielle Fotografien werden nur bereitgestellt, wenn die betreffende Person ihrer Veröffentlichung zugestimmt hat.
Bis zur Einrichtung einer Pressestelle werden Medienanfragen vom Büro des Einberufenden beantwortet.