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Weltparlament der Religionen für den FriedenVorgeschlagene internationale Institution

Artikel 4 – 8

Vielfalt sollte die Menschheit stärken, nicht spalten.

Eine Welt schaffen, in der religiöse und kulturelle Vielfalt die Menschheit stärkt und Menschen aller Glaubensrichtungen und jeder Herkunft friedlich, respektvoll und in Würde zusammenleben können.

Auftrag

Der Auftrag des Parlaments ist es, Menschen zusammenzuführen, Bildung zu fördern und dem Gemeinwohl zu dienen.

  • Friedliches Zusammenleben fördern
  • Den interreligiösen und interkulturellen Dialog fördern
  • Einflussreiche religiöse Führungspersönlichkeiten zusammenbringen
  • Humanitäre Zusammenarbeit unterstützen
  • Religiöse Toleranz stärken
  • Religiösem Hass vorbeugen
  • Friedensbildung fördern
  • Den Dialog bei Spannungen zwischen Gemeinschaften unterstützen
  • Forschung zu Religion und Frieden ausbauen
  • Junge Führungspersönlichkeiten in der Friedensarbeit stärken
  • Die Rolle von Frauen in der Friedensförderung stärken
  • Die Zusammenarbeit zwischen Institutionen zum Wohl der Menschheit fördern

Grundprinzipien

  • Frieden
  • Menschenwürde
  • Gegenseitiger Respekt
  • Religions- und Weltanschauungsfreiheit
  • Gewaltfreiheit
  • Religiöse Unabhängigkeit
  • Politische Neutralität
  • Institutionelle Transparenz
  • Gleichberechtigung der Glaubensgemeinschaften
  • Achtung der nationalen Souveränität
  • Humanitäre Verantwortung
  • Dialog vor Konfrontation
  • Bildung statt Vorurteile
  • Zusammenarbeit ohne Zwang zu theologischer Übereinstimmung

Neutralität in der Praxis

Artikel 7

Religiöse Neutralität

Keine religiöse Tradition beherrscht das Parlament aufgrund ihrer Anhängerzahl, ihrer finanziellen Beiträge, ihres politischen Einflusses oder ihrer historischen Stellung. Jede anerkannte Gemeinschaft wird unter Achtung ihrer Würde behandelt.

Artikel 8

Politische Neutralität

Das Parlament steht im Interesse des Friedens mit Regierungen, Ministerien und internationalen Organisationen im Austausch, bleibt jedoch von politischen Parteien und Wahlkampagnen unabhängig.

Artikel 46

Institutionelle Unabhängigkeit

Das Parlament steht weder im Eigentum eines Gründers oder Mitglieds noch einer Regierung, eines Geldgebers, einer religiösen Institution oder eines Unternehmens. Es ist seinem Auftrag verpflichtet und handelt auf Grundlage seiner Verfassung.

Sprachen und Plenarsaal

Amtssprachen

In der ersten internationalen Phase: Englisch, Italienisch und Arabisch. Französisch, Spanisch, Chinesisch, Hindi, Urdu, Russisch und Portugiesisch sollen folgen, unterstützt durch professionelle und KI-gestützte Verdolmetschung.

Der Plenarsaal

Ein kreisförmiger oder halbkreisförmiger Sitzungssaal, in dem keine Religionsgemeinschaft die Mitte einnimmt und kein einzelnes Symbol dominiert. Im Zentrum: FRIEDEN · WÜRDE · MENSCHLICHKEIT.