Religious Leader Member
Ein anerkanntes Religionsoberhaupt oder eine bevollmächtigte Vertretung, das beziehungsweise die am Weltparlament der Religionsoberhäupter teilnimmt.
Teilnahme
Die Mitgliedschaft beruht auf Integrität, geprüften Qualifikationsnachweisen und dem geleisteten Beitrag — nicht auf Vermögen, Bekanntheit, Staatsangehörigkeit oder der Zahl der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft. Die Einreichung eines Antrags begründet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft.

Ein anerkanntes Religionsoberhaupt oder eine bevollmächtigte Vertretung, das beziehungsweise die am Weltparlament der Religionsoberhäupter teilnimmt.
Eine an einer Hochschule tätige oder unabhängig forschende Person, die sich mit Religion, Konfliktprävention, Zusammenleben oder verwandten Themenfeldern befasst.
Eine Fachkraft in den Bereichen humanitäre Hilfe, Mediation, Schutz oder Friedensförderung mit nachweisbarer Berufserfahrung.
Eine Universität, Stiftung, religiös geprägte Organisation oder zivilgesellschaftliche Institution, die ohne Stimmrecht teilnimmt.
Eine öffentliche Stelle oder diplomatische Vertretung, die an den Beratungen teilnimmt, ohne eine religiöse Vertretungsfunktion wahrzunehmen.
Ein Staat, der sich dafür entscheidet, die Arbeit der Institution unter Beachtung der in der Charta verankerten Bestimmungen zur Neutralität und Nichteinmischung zu unterstützen.
Eine Institution, die auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung an einem festgelegten Programm mitwirkt. Keine Institution wird ohne schriftliche Zustimmung öffentlich genannt.
Ein Mitglied der Gründungsgruppe, das vor der ersten Versammlung zum Aufbau der Institution beiträgt.
Für jede Kategorie gilt ein sechsstufiges Verfahren. Die Bearbeitungsdauer hängt vom erforderlichen Prüfaufwand ab; verbindliche Zeitangaben können nicht zugesichert werden.
Schritt 1
Ein kurzer schriftlicher Antrag mit Angabe der beantragten Kategorie und einer Darlegung, inwiefern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Schritt 2
Überprüfung der Identität, des bekleideten Amtes und einer etwaigen Befugnis zur Vertretung einer Institution oder Gemeinschaft.
Schritt 3
Prüfung anhand des Verhaltenskodex unter Berücksichtigung aller öffentlich dokumentierten Fälle von Aufstachelung, Hass oder Gewalt.
Schritt 4
Prüfung durch den für die jeweilige Kategorie zuständigen Rat oder Ausschuss.
Schritt 5
Eine dokumentierte Entscheidung. Die Genehmigung kann erteilt, bis zum Vorliegen weiterer Informationen zurückgestellt oder ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen verweigert werden.
Schritt 6
Einführung in die Verfahrensregeln und anschließende fortlaufende Einhaltung der Verhaltensregeln, der Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten sowie der Schutzvorgaben zur Prävention von Missbrauch und Übergriffen.
Mitglieder sind zu höflichem und wahrhaftigem Verhalten verpflichtet, müssen die Unabhängigkeit jeder Tradition achten und dürfen im Rahmen der Tätigkeit der Institution keine Missionierung betreiben.
Persönliche, finanzielle, politische und institutionelle Interessen sind bei der Aufnahme sowie bei jedem neuen Auftreten offenzulegen. Nicht offengelegte Interessen können zur Ungültigkeit einer Entscheidung führen.
Die Mitgliedschaft kann bei Aufhetzung, falscher Darstellung der Institution, unbefugter Verwendung ihres Namens oder Emblems oder schwerwiegenden Verstößen gegen Bestimmungen zum Schutz von Personen ausgesetzt oder entzogen werden.
Die Einreichung eines Antrags begründet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft, Teilnahme, Nutzung des Namens oder Emblems der Institution oder Vertretung der Institution in irgendeiner Form.
Anträge werden vom im Aufbau befindlichen Sekretariat bearbeitet. Bitte wählen Sie im Kontaktformular die Mitgliedschaftskategorie aus.