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Weltparlament der Religionen für den FriedenVorgeschlagene internationale Institution

Teilnahme

Mitgliedschaftskategorien und Antragstellung

Die Mitgliedschaft beruht auf Integrität, geprüften Qualifikationsnachweisen und dem geleisteten Beitrag — nicht auf Vermögen, Bekanntheit, Staatsangehörigkeit oder der Zahl der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft. Die Einreichung eines Antrags begründet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft.

Vertreter bei einer offiziellen Unterzeichnungszeremonie der Institution
Konzeptvisualisierung

Kategorien

Religious Leader Member

Ein anerkanntes Religionsoberhaupt oder eine bevollmächtigte Vertretung, das beziehungsweise die am Weltparlament der Religionsoberhäupter teilnimmt.

Scholar and Research Member

Eine an einer Hochschule tätige oder unabhängig forschende Person, die sich mit Religion, Konfliktprävention, Zusammenleben oder verwandten Themenfeldern befasst.

Humanitarian and Peace Professional

Eine Fachkraft in den Bereichen humanitäre Hilfe, Mediation, Schutz oder Friedensförderung mit nachweisbarer Berufserfahrung.

Institutional Observer

Eine Universität, Stiftung, religiös geprägte Organisation oder zivilgesellschaftliche Institution, die ohne Stimmrecht teilnimmt.

Government Observer

Eine öffentliche Stelle oder diplomatische Vertretung, die an den Beratungen teilnimmt, ohne eine religiöse Vertretungsfunktion wahrzunehmen.

Supporting State

Ein Staat, der sich dafür entscheidet, die Arbeit der Institution unter Beachtung der in der Charta verankerten Bestimmungen zur Neutralität und Nichteinmischung zu unterstützen.

Partner Institution

Eine Institution, die auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung an einem festgelegten Programm mitwirkt. Keine Institution wird ohne schriftliche Zustimmung öffentlich genannt.

Gründungsmitglied

Ein Mitglied der Gründungsgruppe, das vor der ersten Versammlung zum Aufbau der Institution beiträgt.

Antragsverfahren

Für jede Kategorie gilt ein sechsstufiges Verfahren. Die Bearbeitungsdauer hängt vom erforderlichen Prüfaufwand ab; verbindliche Zeitangaben können nicht zugesichert werden.

  1. Schritt 1

    Interessenbekundung

    Ein kurzer schriftlicher Antrag mit Angabe der beantragten Kategorie und einer Darlegung, inwiefern die Voraussetzungen erfüllt sind.

  2. Schritt 2

    Identity and credential verification

    Überprüfung der Identität, des bekleideten Amtes und einer etwaigen Befugnis zur Vertretung einer Institution oder Gemeinschaft.

  3. Schritt 3

    Ethics and background review

    Prüfung anhand des Verhaltenskodex unter Berücksichtigung aller öffentlich dokumentierten Fälle von Aufstachelung, Hass oder Gewalt.

  4. Schritt 4

    Relevant council assessment

    Prüfung durch den für die jeweilige Kategorie zuständigen Rat oder Ausschuss.

  5. Schritt 5

    Formal approval

    Eine dokumentierte Entscheidung. Die Genehmigung kann erteilt, bis zum Vorliegen weiterer Informationen zurückgestellt oder ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen verweigert werden.

  6. Schritt 6

    Induction and continuing compliance

    Einführung in die Verfahrensregeln und anschließende fortlaufende Einhaltung der Verhaltensregeln, der Vorgaben zum Umgang mit Interessenkonflikten sowie der Schutzvorgaben zur Prävention von Missbrauch und Übergriffen.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Nachweisbare Identität und gegebenenfalls ein nachweisbares Amt oder eine nachweisbare berufliche Stellung.
  • Schriftliche Vollmacht, sofern die antragstellende Person angibt, eine Institution oder Gemeinschaft zu vertreten.
  • Öffentliche Unterstützung für ein friedliches Zusammenleben sowie für Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
  • Keine dokumentierten Fälle der Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung.
  • Anerkennung des Verhaltenskodex und der Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten.
  • Bereitschaft zum Handeln, ohne darauf hinzuwirken, die religiöse Vertretung anderer zu bestimmen.

Verhalten, Konflikte und Suspendierung

Verhaltenskodex

Mitglieder sind zu höflichem und wahrhaftigem Verhalten verpflichtet, müssen die Unabhängigkeit jeder Tradition achten und dürfen im Rahmen der Tätigkeit der Institution keine Missionierung betreiben.

Interessenkonflikte

Persönliche, finanzielle, politische und institutionelle Interessen sind bei der Aufnahme sowie bei jedem neuen Auftreten offenzulegen. Nicht offengelegte Interessen können zur Ungültigkeit einer Entscheidung führen.

Aussetzung der Mitgliedschaft und Austritt

Die Mitgliedschaft kann bei Aufhetzung, falscher Darstellung der Institution, unbefugter Verwendung ihres Namens oder Emblems oder schwerwiegenden Verstößen gegen Bestimmungen zum Schutz von Personen ausgesetzt oder entzogen werden.

Die Einreichung eines Antrags begründet keinen Anspruch auf Mitgliedschaft, Teilnahme, Nutzung des Namens oder Emblems der Institution oder Vertretung der Institution in irgendeiner Form.

Interesse bekunden

Anträge werden vom im Aufbau befindlichen Sekretariat bearbeitet. Bitte wählen Sie im Kontaktformular die Mitgliedschaftskategorie aus.