Vorgeschlagener Entwicklungsrahmen
Ein stufenweiser Fahrplan mit messbaren Meilensteinen.
Fünf Phasen, beginnend mit der rechtlichen Strukturierung in Italien. Der Übergang zur jeweils nächsten Phase erfolgt nur, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Alle künftigen Termine sind vorläufige Orientierungswerte, sofern sie nicht offiziell bestätigt wurden. Ein völkervertraglich begründeter Status bleibt ein mögliches langfristiges Ziel, das Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten voraussetzt.

Entwicklungsphasen
Phase 1
Errichtung in Italien
Rechtliche Gründung in einer geeigneten Rechtsform nach italienischem Recht, mit einer Gründungscharta, einer Verfassung und Statuten, einem Gründungsrat, einem eingetragenen Sitz, einem institutionellen Führungssystem, einer Mitgliedschaftsordnung, einem Ethik- und Compliance-Rahmen, Finanz- und Rechnungsprüfungsverfahren sowie einer internationalen Beratungsstruktur. In dieser Phase bezeichnet sich die Institution als internationale Institution für Frieden und interreligiösen Dialog, nicht als zwischenstaatliche Organisation (IGO).
Phase 2
Weltweite Mitgliedschaft religiöser Akteure
Berufung angesehener Religionsvertreter aus aller Welt: zunächst 100 Gründungsvertreter und hochrangige internationale Vertreter, anschließend Erweiterung auf 250 und danach auf 500. Langfristiges Ziel sind 1,000 weltweite Religions- und Friedensvertreter aus anerkannten Religionsgemeinschaften, akademischen Einrichtungen und Friedensorganisationen.
Phase 3
Zusammenarbeit mit Regierungen
Eine von der religiösen Mitgliedschaft getrennte Beteiligungsform für Staaten: Regierungen mit Beobachterstatus, unterstützende Staaten und Partnerstaaten. Jede dieser Kategorien ist so ausgestaltet, dass sowohl die religiöse Unabhängigkeit als auch die nationale Souveränität gewahrt bleiben.
Phase 4
Entwicklung auf völkervertraglicher Grundlage
Sollten sich Staaten dafür entscheiden, könnte ein Vertrag zur Errichtung des Weltparlaments für religiösen Frieden die Ziele, Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten, Sitzregelungen, Leitungsstrukturen, Abstimmungsverfahren, Finanzbeiträge, den Beitritt, die Beteiligung von Beobachtern, die Streitbeilegung, den Austritt, Vertragsänderungen sowie die Völkerrechtspersönlichkeit regeln. Jeder Anspruch auf einen völkerrechtlichen Status wird sich auf eine tatsächlich erfolgte rechtliche Anerkennung stützen.
Weltfriedensversammlung
Sobald eine ausreichende internationale Beteiligung erreicht ist, könnte Italien Gastgeber der Weltversammlung des Weltparlaments der Religionen für den Frieden werden. Diese könnte auf längere Sicht 1,000 Religionsvertreterinnen und -vertreter sowie Regierungsdelegationen, internationale Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, humanitäre Einrichtungen, Jugendvertretungen, führende Friedensaktivistinnen und Medien zusammenbringen.
Digitales Weltparlament
Ein sicheres digitales Parlamentssystem, das religiösen Führungspersönlichkeiten in Afrika, Asien, Europa sowie Nord- und Südamerika die Teilnahme ermöglicht, ohne dafür jedes Mal nach Italien reisen zu müssen.
- Online an internationalen Sitzungen teilnehmen
- In Ausschüssen mitwirken
- Friedensvorschläge einreichen
- Forschungsarbeiten einsehen
- An genehmigten Abstimmungen teilnehmen
- Mit internationalen Mitgliedern kommunizieren
- Mehrsprachige Übersetzungen abrufen
- An dringlichen humanitären Konsultationen teilnehmen
Zielvorstellung für die nächsten zehn Jahre
Mehr als Konferenzen: eine dauerhafte internationale Institution.
- 1,000+ Vertreterinnen und Vertreter von Religionsgemeinschaften und Friedensorganisationen
- Teilnehmende Regierungen
- Nationale und regionale Sektionen
- Ständiger internationaler Hauptsitz in Italien
- Jährliche Parlamentstagungen
- Ein weltweit tätiges Forschungsinstitut
- Eine internationale Friedensakademie
- Ein Netzwerk für humanitäre Zusammenarbeit
- Ein Zentrum für Mediation und Versöhnung
- Ein weltweites Jugendparlament
- Ein Frauenfriedensrat
- Ein internationales digitales Parlament
Die Religionen bleiben vielfältig. Die Menschheit bleibt eine. Frieden muss allen zustehen.
Fünfjähriger Umsetzungsplan
Ein systematischer Aufbau von der rechtlichen Gründung bis hin zu weltweiter Mitgliedschaft und institutioneller Anerkennung.
Jahr 1
Registrierung in Italien, Charta, Gründungsrat, erste 50–100 Vertreter.
Jahr 2
250 Mitglieder, erste Weltversammlung, digitales Parlament in der Betaphase.
Jahr 3
500 Mitglieder, Forschungsakademie, Jugend- und Frauenräte nehmen ihre Tätigkeit wahr.
Jahr 4
750 Mitglieder, humanitäre Allianz und Mediationszentrum ausgebaut.
Jahr 5
1,000 Mitglieder, Regierungsbeobachter, Gespräche über den Sitzstaat und vertragliche Vereinbarungen.
Finanzierung und Nachhaltigkeit
Finanzierung soll die Unabhängigkeit stärken — niemals dazu dienen, Einfluss auf die religiöse Vertretung zu erkaufen.
- Gründungsbeiträge — Registrierung, Rechtsangelegenheiten, Gründungscharta und Aufbau der Grundstrukturen
- Mitgliedschaft und Veranstaltungen — Jahresversammlung, Foren, Fortbildungen
- Fördermittel und philanthropische Zuwendungen — Forschung, Bildung und humanitäre Hilfe
- Unternehmerische Verantwortung — transparente, programmbezogene Unterstützung
- Campusentwicklung — gesonderte Projektfinanzierungsstruktur
- Publikationen und Akademie — Kurse, Zertifizierung, Forschungsergebnisse
Spenden können abgelehnt werden, wenn sie die Unabhängigkeit, das Ansehen, die Neutralität oder die Rechtsstellung beeinträchtigen könnten. Für sämtliche Tätigkeitsbereiche gelten Vorgaben zu Jahresabschlüssen, Verfahren zur Genehmigung von Ausgaben, unabhängiger Rechnungsprüfung, zum Umgang mit Interessenkonflikten sowie zu Kontrollen zur Korruptionsprävention.
Wie Erfolg gemessen wird
Die Institution sollte an konkreten Ergebnissen ihrer Friedensarbeit gemessen werden, nicht allein an Konferenzen.
- Mitgliedschaft — überprüfte Führungspersönlichkeiten, Gelehrte und Institutionen
- Dialog — durchgeführte Sitzungen, vertretene Gemeinschaften, erzielte Vereinbarungen
- Bildung — geschulte junge Menschen, umgesetzte Lehrpläne, eingebundene Universitäten
- Humanitäres Engagement — gemeinsame Hilfsaktionen, Freiwillige, unterstützte Personen
- Forschung — Berichte, Erklärungen, Grundsatzpapiere und Publikationen
- Anerkennung — Staaten mit Beobachterstatus, offizielle Partner, Fortschritte in Bezug auf den Sitzstaat
Nächste Schritte
Die Rechtsstruktur in Italien bestätigen; die Angaben zu den Gründungsmitgliedern abschließend klären; die Charta und die Verfassung vorbereiten; geeignete Grundstücke am Flussufer ermitteln; die formelle Kontaktaufnahme unter Verwendung präziser Formulierungen zu Partnerschaften einleiten.
Unterschiedliche Glaubensüberzeugungen. Gemeinsame Würde. Gemeinsame Verantwortung.